Widerrufsrecht für Verbraucher

Wir bieten Endverbrauchern bei Fernabsatz ein besseres Rücktrittsrecht als gesetzlich vorgesehen. Für Konsumenten aus Österreich verlängern wir die Frist auf 10 Werktage (gesetzlich 7), für Kunden aus dem Ausland gelten 15 Kalendertage (in Deutschland gesetzlich 14).

Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher i. S. d. Konsumentschutzgesetzes (KSchG) ist und der Vertrag ausschließlich unter Verwendung eines oder mehrerer Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon, Fax, Brief, Web-Shop-Formular etc.) zustande gekommen ist, steht es dem Kunden zu, vom Vertrag oder von der abgegebenen Willenserklärung ohne Angabe von Gründen zurücktreten, sofern nicht eine der Ausnahme vom Rücktrittsrecht (§5f KSchG) gilt. Dabei gilt eine Rücktrittsfrist von 10 Werktagen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Ware beim Konsumenten eingelangt ist. Verbrauchern aus dem Ausland gewähren wir ein Rücktrittsrecht von 15 Kalendertagen ab Warenerhalt. Der Rücktritt gilt als rechtzeitig, wenn der Kunde am letzten Tag der Frist seine Rücktrittserklärung versendet.

Macht ein Verbraucher von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch, ist er Zug um Zug verpflichtet, die empfangene Ware ohne Gebrauchsspuren (ungenützt, wiederverkaufsfähig) und originalverpackt an omninum zurückzustellen. Für den Fall, dass die Ware vom Verbraucher benützt wurde oder die Verpackung beschädigt ist oder Teile oder Zubehör fehlen, ist an omninum ein angemessenes Entgelt einschließlich einer Entschädigung für eine aus der Benützung resultierende Minderung des gemeinen Werts der Leistung zu zahlen. Die reine Übernahme der Leistung durch den Verbraucher ist noch keine Wertminderung. Der Verbraucher ist verpflichtet, alle Kosten und Spesen zu tragen, die mit der ordnungsgemäßen Rücksendung verbunden sind. omninum wird die vom Kunden erhaltene Zahlung Zug um Zug zurückerstatten.

Das Rücktrittsrecht für Verbraucher gilt nicht für CD, DVD, CD-ROM und vergleichbare Datenträger, sofern sie entsiegelt wurden und auch nicht bei Fachzeitschriften und Downloads (E-Books etc.).

Haben omninum und der Verbraucher einen Vertrag geschlossen, der omninum zur wiederholten Lieferung beweglicher körperlicher Sachen und den Verbraucher zu wiederholten Geldleistungen verpflichtet und der für unbestimmte Zeit oder für eine Dauer von mehr als 365 Tagen geschlossen worden ist, kann der Verbraucher wie folgt kündigen: erstmals zum Ablauf des Jahres, später halbjährlich, wobei jeweils eine Kündigungsfrist von 30 Tagen einzuhalten ist. Hat der Verbraucher nicht fristgerecht gekündigt, gilt der nächste darauf folgende Kündigungstermin als vereinbart.

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